Das Hinweisgeberschutzgesetz

Zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland verpflichtet das Hinweisgeberschutzgesetz seit dem 2. Juli 2023 Unternehmen und Behörden dazu, sichere Kanäle für Hinweisgeber zur Meldung von Missständen einzurichten.

Die Verpflichtung trifft

  • Arbeitgeber mit mehr als 250 Mitarbeitern ab dem 2. Juli 2023,
  • Arbeitgeber mit mehr als 50 und bis 249 Mitarbeitern ab dem 17.Dezember 2023.

Um unsere Mitglieder bei der Umsetzung dieser Anforderung bestmöglich zu unterstützen, hat der Verband DER AGRARHANDEL e. V. das Konzept „AGRARHINWEIS – Die Meldestelle für Hinweisgeber im Agrarhandel“ entwickelt.

 

AGRARHINWEIS bietet Ihnen:
 

Individuelle Oberfläche: Eine webbasierte Meldestelle, bei der jedes teilnehmende Unternehmen eine eigene, individualisierte Oberfläche erhält.

Vertraulichkeit: Das Kontaktformular führt zur Rechtsabteilung des Verbands.

Fristenmanagement: Wir achten auf die Einhaltung der gesetzlichen Fristen für die Bearbeitung der Hinweise.

Beratung: Unsere Syndizi prüfen für Sie, ob eine Meldung in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt und verfolgt werden muss. Weiter beraten wir Sie dahingehend, ob Behörden eingeschaltet werden müssen oder andere Maßnahmen rechtlich erforderlich sind. Zudem unterstützen wir Sie bei der Einrichtung Ihrer hauseigenen Compliance-Stelle, an welche die Fälle weitergeleitet werden.